Organisation
Ein gutes Zusammenwirken aller Akteure soll ermöglicht werden.
Oberstes Gremium der Kirchgemeinde ist die Kirchgemeindeversammlung. Sie wird in der Regel zweimal jährlich einberufen.
Die Kirchenpflege ist das Exekutivorgan und verantwortlich sowohl für strategische Entwicklung und die laufenden Geschäfte. Mindestens 5 gewählte Personen und die Pfarrpersonen gehören der Kirchenpflege an. Sie verstehen sich als gemeinsame Gemeindeleitung.
Kommissionen Finanz- und Personalkommission sind ständige Kommissionen. Bei Bedarf kann die Kirchgemeindeversammlung weitere Kommissionen einsetzen. Derzeit ist eine Baukommission mit der Arealentwicklung am Kirchgemeindehaus befasst.
Mitarbeitende stehen in einem Dienstverhältnis. Dabei ergänzen sich die unterschiedlichen Professionalitäten möglichst so, dass die Kernaussagen der Vision der Kirchgemeinde mit Leben gefüllt werden, Gottes Liebe und Botschaft erfahrbar ist und bleibt.
Freiwillige bringen sich ohne dienstvertragliche Pflicht in die Gestaltung kirchlichen Lebens ein. Ihre Wünsche nach einem für sie sinnstiftenden Engagement, ihre Gaben und zur Verfügung gestellten Ressourcen bestimmen weitestgehend die Art, in der sie sich an der Umsetzung der Kernaussagen der Vision einbringen.
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